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Nette Geste oder Bestechung?

Von der Gratwanderung bei geschäftlichen Weihnachtsgeschenken?

Wieviel Champagner ist zuviel?

Mit dem Schenken im Berufsleben ist das so eine Sache. Im Grunde spricht nichts dagegen und einiges für die nette Geste, die dem Beschenkten doch einfach nur Wertschätzung ausdrücken und Freude bereiten soll.

Was aber, wenn die Flasche Champagner als Bestechung aufgefasst wird - ob vom beschenkten Chef oder von den Kollegen? Wo liegt der schmale Grat zwischen Bestechung und harmlosem Präsent?

Es fällt sicherlich aus dem Rahmen, wenn man einen ganzen Karton Champagner verschenkt - dagegen ist das Geschenk noch im Rahmen, wenn es sich um ein paar (wohlgemerkt: paar!) edle Pralinen handelt.

Man sollte das Weihnachtsfest und jedwede andere Feierlichkeit, zu der beschenkt wird, nun einmal nicht zum Anlass nehmen, sich einzuschmeicheln. In einer Zeit, in der sich ohnehin immer mehr Menschen gegen den Konsumwahn stellen, kommen insbesondere die kleinen Präsente insgesamt besser an. Am besten, man schenkt gemeinsam mit den Kollegen - eine nette Aufmerksamkeit an den Chef oder einen wichtigen Kunden, mehr aber auch nicht.

Schließlich sind Bestechung und Bestechlichkeit strafrechtliche Vergehen und werden mit Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren bestraft. Und wer möchte schon Weihnachten hinter schwedischen Gardinen verbringen?

Also: alles in Maßen, wie überall sonst im Leben. Frohe Weihnachten!






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